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AGB
AGB
1. Allgemein
Für unsere Leistungen gelten in erster Linie die nachstehenden Liefer- und Verkaufsbedingungen.
Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Bestellers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich anerkannt sind.
2. Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich. Alle Angaben und Beschreibungen sind ohne Gewähr.
Alle angegebenen Maße sind ungefähre Abmessungen.
3. Produkte
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Holz ein Naturprodukt ist. Alle Gartenhäuser werden
aus skandinavischer Fichte produziert und in natur (ohne Farbbehandlung) geliefert.
Es besitzt Quell- und Schwindeigenschaften, wobei Feuchtigkeit aufgenommen und abgegeben
wird. Es kann daher zu Formveränderungen kommen. Abweichungen hinsichtlich Farbe gelten
nicht als Mängel und lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.
Das Holz arbeitet je nach Wetterlage und es können sich Risse oder Harztropfen bilden.
Die ist kein Beanstandungsgrund. Es ist notwendig, das Holz mit einem entsprechenden
Holzschutz zu behandeln.
4. Preise und Zahlungen
Alle Preisangaben sind Endverbraucherpreise und enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die Preise gelten unter Vorbehalt von Schreibfehlern und Änderungen. Es gelten die auf der Bestellung
- Rechnung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Nach erfolgter Voraus -oder Anzahlung wird die Bestellung schnellstmöglich bearbeitet und die Ware
zugestellt.
5. Vertragsabschluss
Ein wirksamer Kaufvertrag zwischen GJK und dem Käufer kommt erst durch eine unterschriebene
schriftliche Bestellung zustande. Die Bestellung enthält alle relevanten Daten zur Prüfung der Preis-
angaben.
6. Lieferzeiten
Alle unsere Angebote gelten unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Sämtliche Angaben über
Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Die Lieferfristen gelten nur annähernd. Nichteinhaltung derselben
schließen die Berechtigung zur Setzung von Verzugsfristen, Verzugsstrafen usw. aus. Liefermöglichkeit
bleibt stets vorbehalten.
Der Lieferant ist überdies ausdrücklich von der Einhaltung einer Frist oder Lieferverpflichtung ohne
Gegenansprüche befreit, wenn die liefernde Industrie Befreiungsgründe nach ihren Verkaufsbedingungen
geltend machen kann.
Vorraussetzung für unsere Lieferpflicht ist die Kreditwürdigkeit des Bestellers. Für Betriebsstörungen,
Steiks, Aussperrungen, gleichgültig aus welchem Grunde sowie für alle Fälle der höhren Gewalt haben
wir nicht einzustehen. Ebenso nicht für verzögerte Lieferungen unserer Vorlieferanten.
7. Lieferkosten
Sie haben die Wahl zwischen zwei Liefervarianten.
1. Direktlieferung frei Bordsteinkante durch die Herstellerfirma Universo innerhalb Deutschlands. Der Zuweg
muss für einen 38t LKW befahrbar sein.
2. Lieferservice inkl. sortieren des Bausatzes auf Ihrem Grundstück durch JUNG HOLZHAUS.
Die jeweiligen Lieferkosten entnehmen Sie bitte aus der entsprechenden Beschreibung.
8. Gewährleistung
Für die genaue Einhaltung von Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichten und Farben
übernehmen wir keine Gewähr. Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich und schriftlich durch Bilder
geltend zu machen.
Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Wandlungs-,Minderungs- oder Schadenersatzansprüche aller Art, auch aus positiver Vertragsverletzung,
sind ausgeschlossen. Jegliche Gewährleistung unsererseits erlischt, wenn die von uns gelieferte Ware
ohne unsere Zustimmung von fremder Seite verändert wurde oder unsere Anweisungen nicht befolgt
wurden. Voraussetzung für die Gewährleistung ist eine ordnungsgemäße Pflege der gelieferten und
eingebauten Teile. Mängel, die auf unser Verschulden zurückzuführen sind, werden umgehend und
kostenfrei für den Besteller erledigt. Mängelrügen, die nicht auf ein Verschulden unsererseits basieren,
werden einschließlich Überprüfung, An- und Abfahrt dem Auftraggeber berechnet.
1.Nicht unter die Gewährleistungen fallen Abweichungen, die für das Naturprodukt (Fichten-)Holz sind, wie
z.B.:
das Ganze insofern diese Abweichungen die (Stabilität der) Konstruktion nicht beeinträchtigen. Löcher, die
durch herausfallende Äste verursacht wurden, sind mit Holzkitt abzudichten.
2. Nicht unter die Gewährleistungen fallen Mängel, die entstanden sind als Folge von:
Fenster und Türen. Dadurch können sich die Profilteile nicht mehr frei bewegen und es können Spalten
zwischen den Profilteilen entstehen.
3. Nicht unter die Gewährleistungen fallen:
Eine Gewährleistungsforderung besteht ebenso wenig, wenn die Mängel am Gartenhaus auf inkorrekte Verwendung, unzureichende/untaugliche Pflege oder das nicht Berücksichtigen der Aufbauanweisungen zurückzuführen sind.
Oder wenn das Gartenhaus mit Ersatzteilen, Erweiterungen oder Zubehörteilen ausgestattet wurde die nicht den
Originalteilen entsprechen und dadurch Mängel verursacht werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, behält sich der Verkäufer das
Eigentum an seinen Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert
werden dürfen, vor.
Sollte der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erloschen sein, so sind sich Verkäufer
und Käufer schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen auf den Verkäufer übergeht,
der die Übereignung annimmt.
Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem
Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar auch insoweit, als er die Ware
verarbeitet hat.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist 56564 Neuwied.
11. Unwirksamkeit
die etwaige Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung berührt die Gültikeit des Vertrages nicht.